An den Muay Thai Club Thai-Gym Borken e.V. Aufnahmeantrag: !! Aufnahmeantrag bitte vollständig und in Druckschrift ausfüllen. Daten des Antragstellers: Name: ____________________ Vorname: _____________________ Plz, Ort: _____________________ Strasse, Nr: _____________________ Geb. Datum: _____________________ Telefon Festnetz: _____________________ Telefon Mobil: _____________________ Mailadresse: _____________________ Borken, den : _____________________ Monatsbeiträge: Vollbeitrag = 25 Euro/mntl. --> über 18 Jahre alt ; Berufstätig. Ermäßigun Nr.1 = 20 Euro/mntl. --> noch keine 18 Jahre, aber über 12 Jahre; noch in der Berufsausbildung ; noch in der Schulausbildung (Uni, FH usw.) Ermäßigun Nr.2 = 15 Euro/mntl. --> Wehrpflichtiger ; Zivi ; zwischen 10-12 Jahre alt. Kinderbeitrag = 10 Euro/mntl. --> noch keine 10 Jahre. Der Antragsteller, bzw. dessen Erziehungsberechtigter erkennt mit Aufnahme in den Thai-Gym Borken e.V. die Satzung sowie sonstige Bestimmungen, Beschlüsse und Ordnungen des Vereins an. Bankverbindung: Name des Kontoinhabers: _______________________________________ Kontonummer: _______________________________________ Bankleitzahl: _______________________________________ Name der Bank: _______________________________________ Der Kontoinhaber verpflichtet sich, für die Dauer der Mitgliedschaft des Antragstellers, Banklastschriften für Ansprüche des Vereins gegenüber dem Antragsteller/Mitglied einzulösen. Unterschrift des Kontoinhabers: _______________________________________ Details zu den Mitgliedschaftsbedingungen: Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr. Der Austritt aus dem Verein kann zum Ende des jeweiligen Quartals erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich an ein Vorstandsmitglied erfolgen. Die Verpflichtung zur Beitragsentrichtung erfolgt immer bis zum Ende der Mitgliedschaft. Die Beitragszahlungen erfolgen immer monatlich im Voraus mittels Banklastschriftverfahren. Sollten die Beiträge wegen Widerspruchs oder mangels Deckung storniert werden, so wird der noch zu zahlende Betrag zuzüglich der entstandenen Bankspesen erneut im entsprechenden Monat bzw. am Ende des Jahres eingezogen. Alternativ zu dieser Rückerstattungsmethode kann die Entrichtung des noch zu zahlenden Betrags mittels Scheck, Überweisung oder Bar erfolgen. Bleiben Mahnverfahren des Vereins ohne jegliche Reaktion des in Verzug geratenen Mitglieds, erfolgt nach zweimaliger Abmahnung der Beitragseinzug im Mahnverfahren. Der Vorstand kann in begründeten Fällen über Stundung, Ermäßigung oder Erlass der Beiträge entscheiden, sowie über vorzeitige und fristlose Kündigung der Mitgliedschaft. Die obigen Erläuterungen habe ich verstanden und akzeptiere diese: Unterschrift des Antragstellers (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) ___________________________________________________